Unser Dorfplatz Annenwalde, Vorwerk Annenwalde, Densow, Alt und Neu Placht
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Zur OBR-Wahl 2024

An dieser Stelle werde ich zur OBR-Wahl 2024, die im Rahmen der Kommunalwahlen durchgeführt wird, Informationen veröffentlichen, die sich sowohl mit dem Ortsbeirat im allgemeinen als auch mit den Vorbereitungen und der Durchführung der Wahl beschäftigen. 

Im besonderen möchte ich eine Plattform bieten, auf der sich mögliche Kandidaten informieren und präsentieren können. Sollten im Rahmen der Kandidaturanmeldung Fragen auftauchen, werde ich gerne versuchen zu helfen.

 

2024-03-22

Wie auss gut unterrichteter Quelle verlautet, hat sich aus Annenwalde eine weitere Kandidatin beim Wahlleiter angemeldet. Es handelt sich um:

  • Anneliese Jeromir, Annenwalde

Damit stehen für die OBR-Wahl am 9.6.24 nun 5 Kandidaten zur Auswahl.

2024-03-20

Mit heutigem Stand haben sich 4 Kandidaten zur OBR-Wahl am 09. Juni 24 gemeldet.

  • Oliver Sajons, Annenwalde
  •  Martina Kanthak, Annenwalde
  • Franziska Collin, Annenwalde
  • Sylweli Stork, Annenwalde

​Leider ist es nicht gelungen, Kandidaten aus den anderen Gemeindeteilen zu finden.

Bis morgen, Donnerstag, dem 21.03.24 um 12 Uhr besteht noch die Möglichkeit, eine Kaandidatur anzumelden.

Erläuterungen zur OBR- Wahl im OT Densow;

Densow, Annenwalde, Alt Placht, Neu Placht und Vorwerk

 

In diesem Jahr finden wieder Ortsbeiratswahlen in unserem Ortsteil im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 statt. Zur Vorbereitung möchte ich hierzu mit Beiträgen helfen.

Laut §46 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist

1) "der Ortsbeirat (OBR) vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören:

  1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
  2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
  3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,
  4. Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil,
  5. Änderung der Grenzen des Ortsteils und
  6. Erstellung des Haushaltsplans.

2) Der Ortsbeirat kann zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Hauptverwaltungsbeamte legt, wenn er nicht selbst zuständig ist, die Vorschläge und Anträge der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Ortsbeirat ist über die Entscheidung zu unterrichten."

(3b) Dem Ortsbeirat obliegt die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen eines durch die Gemeindevertretung der Höhe nach festzulegenden Ortsteilbudgets. Das Recht der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt. Die Gewährung von Mitteln nach Absatz 4 bleibt unberührt.

(4) Zur Förderung von Vereinen und Verbänden, zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen kann die Gemeindevertretung dem Ortsbeirat Mittel zur Verfügung stellen. Das Recht der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt."

Ich habe hier absichtlich ausführlicher über die rechtliche politische Situation des OBR ausgeführt, um klarzustellen, dass der OBR nur innerhalb des Ortsteilbudgets Entscheidungen treffen kann. In allen anderen Angelegenheiten, die unseren Ortsteil betreffen, darf er nur Empfehlungen aussprechen. Dies engt natürlich seinen Spielraum stark ein. Dennoch darf die Bedeutung des OBR nicht unterschätzt werden. Zu einen bedeutet die Verteilung des Ortsteilbudgets eine einfachere Unterstützung für Vereine und Aktivitäten. Ohne den OBR müsste jegliche finanzielle Förderung direkt vom Bürgermeister beantragt werden. Zum anderen kann der OBR leichter auf Missstände und erforderliche Aktionen in unserem Dorf hinweisen und Druck ausüben, als dies den einzelnen Bewohnern möglich ist. Des weiteren existieren inzwischen Bemühungen, die politische Entmachtung der Dörfer, die im Rahmen der Kreisgebietsreform von 2003 geschah, zumindest teilweise wieder zurückzunehmen. Hier sollten wir unsere Rechte wahren und uns bemühen, die alten Rechte wieder zu erlangen.

 

Der OBR von 2015 bis 2024

 

Der bisherige Ortsbeirat hat seine ehrenamtliche Tätigkeit von 2015 bis 2024 ausgeübt. Wir danken Anke Wlost aus Densow und Paul Hofmann und Oliver Sajons aus Annenwalde für ihre aufopfernde Arbeit. Sie haben eine faire Vertretung unseres Ortsteiles dargestellt und sich bemüht, immer das Beste für uns Bewohner zu erreichen. Gerade in den Jahren der Corona-Pandemie war es nicht leicht, das soziale Leben aufrechtzuerhalten, welches sie mit Unterstützung des Dorfes in vielen Bereichen gesichert und auch erneuert haben. Als Beispiel möchte ich nur das jährliche Dorffest erwähnen, das unsere Gemeinschaft gestärkt hat.

Nach meinem Wissensstand möchte Anke Wlost und Paul Hofmann nun nach zwei Amtszeiten nicht mehr kandidieren, was durchaus verständlich ist. Oliver Sajons ist bereit, für eine weitere Kandidatur sich zur Verfügung zu stellen.

 

Der OBR-Wahl 2024, Kandidaten und Vorbereitung

 

Mit Oliver Sajons haben wir in Densow/Annenwalde also einen Kandidaten für die Ortsbeiratswahl. Normalerweise benötigen wir mindestens 3 Ortsbeiräte. Um einen funktionierenden OBR zu bilden müssten sich daher noch mindestens 2 Einwohner zur Wahl stellen. Wählbar sind Einwohner des Wahlgebietes, die seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Ortsteil haben. Zusätzlich müssen sie nach der Kommunalverfassung wählbar sein. Die Wählbarkeit sind in §§ 11 und 12 des Kommunalwahlgesetzes und beinhaltet in erster Linie das Mindestalter von 18 Jahren und den Hauptwohnsitz. Wählbar sind alle Bürger der Europäischen Union, was die Staatsangehörigkeit "Deutsch" einschließt.

Grundsätzlich sind Einzelbewerbungen oder Listenbewerbungen zulässig.

Für die Einzelbewerbung muss folgende Vorgehensweise erfolgen:

Sie müssen Ihren Wahlvorschlag mit allen gesetzlich geforderten Unterlagen an die Wahlleitung der Stadt Templin senden oder einreichen.Zu den Wahlen unterrichtet die Stadt auf ihrer Webseite unter https://www.templin.de/templiner/buergerservice/wahlen/. Die Wahlleiter sind Herr Markwardt, tel: 03987 - 2030-170 und sein Stellvertreter Herr Bechly, tel: 03987 - 2030-120.  .

Der Wahlvorschlag enthält insbesondere:

  • Ihren vollständigen Namen
  • Beruf
  • Geburtsdatum und -ort
  • Adresse
  • Staatsangehörigkeit
  • Namen und Anschrift von zwei Vertrauenspersonen – die sind Ansprechpartner, falls der Wahlleiter Mängel an den Unterlagen feststellt

Diese Unterlagen sind in den Bekanntmachungen des Landeswahlleiters enthalten und für die Einzelbewerbungen sind diese Formulare aus der Kommunalverordnung vorbereitet:

  • Anlage 5a)                            Wahlvorschlag für die Wahl
  • Anlage 7a)                            Zustimmungserklärung für die Wahl
  • Anlage 8a)                            Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl

Diese Unterlagen können auch online über den Formularserver eingereicht werden. Unter 

steht ein Formularassistent zur Verfügung.

https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5a/index

Da unser Wahlgebiet, der Ortsteil Densow, weniger als 300 Einwohner aufweist, ist keine Liste mit Unterstützungsunterschriften erforderlich.

Die Papiere müssen bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr beim Wahlleiter eingehen. Das ist der

21. März 2024.

 

Ich bitte alle Interessenten für eine Kandidatur um eine Information. Sollten Fragen zu den Aufgaben eines Ortsbeirates oder zur Kandidatur auftreten, werde ich bemüht sein, zu helfen und Aufklärung zu geben oder zu vermitteln.

Da ich selbst keine Fachkraft für Kommunalwahlen bin, bitte ich Ungenauigkeiten oder Fehler in diesen Ausführungen zu entschuldigen. Für jegliche Kritik oder Fehlermeldung bin ich dankbar. Ich hoffe aber beitragen zu können, dass wir auch in Zukunft wieder einen funktionierenden Ortsbeirat haben werden.

 

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