Unser Dorfplatz Annenwalde, Vorwerk Annenwalde, Densow, Alt und Neu Placht
 Unser DorfplatzAnnenwalde, Vorwerk Annenwalde, Densow, Alt und Neu Placht

5.2 Die Kirche

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5.2 Die Kirche


 

Wie schon im Anfang dieser Chronik berichtet, stammen die ältesten Nachrichten über Annenwalde aus dem im Jahre 1763 von dem Pastor Sponholz angelegten

Tauff=Buch, Trau= und Todten=Register

von der Gemeinde zu Annenwalde.

Wir erfahren daraus, daß die Bewohner des neuangelegten Dorfes nach Alt Placht zum Gottesdienst gingen. Aber bald kam der Prediger aus Gandenitz

Johann Diethlof B ö c l e r

nach Annenwalde, um den Gottesdienst in einem von den Wohnhäusern zu verrichten. Wenn wir beachten, daß die Familien damals fast immer viele Kinder hatten, daß ihnen meist nur eine Stube zur Verfügung stand, daß teilweise in dieser Stube auch noch das armselige Mittagessen gekocht wurde, dann bleibt uns doch rätselhaft, wie in solchem Raum auch noch Gottesdienst gehalten werden konnte. Nachdem das „herrschaftliche Wohnhaus“ fertig geworden war, konnte man dort einen in der Mitte des Hauses "hinten heraus" (also nach der Seeseite zu) belegenen Raum zur „Abwartung des Gottesdienstes“ benutzen. Das ging durch 75 Jahre so. Als aber 1831 in Röddelin und Gandenitz die "asiatische Colera" auftrat, zog der damalige Besitzer Herr Brockes die Genehmigung zeitweilig zurück.

Weshalb der Prediger Böcler 1763 sein Amt freiwillig niederlegte, ist im Kirchenbuch nicht gesagt. "Damit nun die Gemeinde nicht ohne Seelenhirten sein möchte, so gefiel es Gott und der hiesigen Herrschaft, den 2ten Prediger und Rector der Schule zu Lychen, Herrn

Johann Georg S p o n h o l z

zum Prediger zu Annenwalde anzunehmen, welches Amt er auch Ostern 1763 im Namen Gottes antrat und wegen häufiger Verfolgung und Beneidung in Lychen unter vielem Druck verrichtete, so daß die Gemeinde ihren Gottesdienst sehr oft bei Nacht und Nebel gleichsam in ecclesiä pressä halten mußte, und hing es wesentlich von der Direction Gottes ab, wie lange genannter Prediger die hiesige Gemeinde noch erbauen sollte. Weshalb und wie der Herr Prediger verfolgt wurde, ist auch wieder nicht

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ersichtlich. Aber er verwaltete das Amt bis zu seinem Tode im Jahre 1783. Zu seiner Zeit wurde 1765 von der Herrschaft eine etwas erhabene Kanzel in der Versammlungsstube angeschafft, da bis dahin nur ein Predigtstuhl, gleichsam in Form eines rund behangenen Pulhets mit Gardinen hierselbst war. Auch ward 1766 ein zinnernes Taufbecken und ein zinnerner Krankenkelch angeschafft. Nachfolger des Herrn Sponholz wurde

Johann Heinrich P o l c h o w,

Prediger zu Templin. Auch er verwaltete das Amt bis zu seinem Tode im Jahre 1800. Als Todesursache wird angegeben „Auszehrung“. Herr Brockes übertrug die Stelle dem Prediger und Diakonus

Johann Gottlob W o l b o r g

aus Templin. Im Kirchenbuch von Gandenitz wird er als Prediger und Rector bezeichnet, denn die Predigerstelle in Gandenitz war seit langem mit dem Rektorat in Templin vereinigt. Also hatte der Herr Wolborg außer seiner Tätigkeit in Templin die Predigerstellen in Gandenitz und Annenwalde zu verwalten. Er war 30 Jahre Prediger in Annenwalde, bis er 1831 in den Ruhestand trat. „Er erhielt den 3. Teil der Einkünfte als Emeritus. Sein Nachfolger wurde der Oberprediger

Albert August Christoph Jakob R e i n h a r d t

aus Lychen, der erstmalig am 5.Februar 1832 in Annenwalde predigte. Zu seiner Zeit wurde der Bau einer Kirche in Angriff genommen, nachdem zuvor schon mehrfach Versuche dazu ohne Erfolg geblieben waren.

Diese erfolglosen Versuche dauerten rund drei Jahrzehnte und hatten als Ergebnis dicke Aktenbände bei dem Generaldirektorium, das dem König unmittelbar unterstellt war, bei der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, beim Justizamt Badingen mit dem Sitz in Zehdenick und beim Oberkonsistorium in Berlin.

Aus den mir zugänglichen Urkunden war nicht ersichtlich, in welcher Form schon „auf das Frühjahr 1767 der Anfang zur Erbauung einer Kirche gemacht werden sollte“. Zu jener Zeit war der Herr Zimmermann schon in so großen finanziellen Schwierigkeiten, daß er sich solchen Bau nicht leisten konnte.

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Erst 1796, als also Brockes schon Besitzer des Gutes ist, kommt die Angelegenheit Kirchenbau langsam in Fluß. Am 25.November 1796 hatte Brockes „auf wiederholtes Andringen der hiesigen Büdnergemeinde“ an den König in dieser Angelegenheit eine Eingabe gerichtet. Danach wollte er in Annenwalde eine Kirche anlegen. Zur Bestreitung künftiger Reparaturen sollte die Kirche mit etwas Land oder sonstigen Einkünften dotiert (ausgestattet)werden. Es bleibt ein wenig verwunderlich, daß schon am 30.November eine allgemeine Haus- und Kirchenkollekte durch den König bewilligt wird. Sie wurde eingesammelt in den Provinzen Churmark, Pommern, Neumark, Magdeburg und Halberstadt. Die Hauskollekte erbrachte 108 Taler. Der Ertrag, über den anscheinend die Kammer zu verfügen hatte, wird mit Genehmigung des Generaldirektoriums bei der Kurmärkischen Kriegskasse zinsbar angelegt, „bis zum Kirchenbau geschritten werden könne“. Die Kirchenkollekte, über die das Konsistorium verfügte, erbrachte 180 Taler. Wir erfahren erst Jahre später, daß dieses Geld an den Herrn Brockes in zwei Raten 1798 und 1799 ausgezahlt worden ist. Außerdem waren mit der gleichen Genehmigung zwei Schock Kienen-Bauholz aus den königlichen Forsten zugesagt worden.

Als aber die Kurmärkische Kammer vom Herrn Brockes genaueres über den geplanten Kirchenbau und die finanzielle Absicherung wissen will, lehnt dieser in einem Schreiben vom 10.2.1797 seinerseits jegliche Unterstützung für den Kirchenbau ab. Über diesen Bescheid berichtet die Kammer dem König und bringt zum Ausdruck, daß Brockes wird nachweisen müssen, wie die zu erbauende Kirche mit Hilfe der Kollektengelder und des geschenkten Bauholzes zu erhalten sein werde. Andrerseits bemerkt sie, daß man Brockes nicht dazu wird anhalten können, d. h. man kann ihn behördlich nicht verpflichten, die Kirche zu dotieren. Im Antwortschreiben des Königs wird auf das Allgemeine Landrecht verwiesen, wonach „die Erlaubnis zum Bau neuer Kirchen nur erteilt werden soll, wenn zum Bau und zur künftigen Unterhaltung derselben hinlängliche Mittel ohne be-

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sorglichen Ruin der Mitglieder der Kirchengesellschaft nachgewiesen werden“. Es wird aber bemerkt, daß „der Kirchenbau mit Landesherrlicher Unter-stützung zur Ausführung gebracht werden soll“. Brockes antwortet in einem Schreiben vom 11. Mai 1797. Wir erfahren nur, daß die Seelenzahl des Ortes sich gegen 300 beläuft, daß die vielen Menschen in dem bisherigen Zimmer nicht Platz haben und „daß außer den Sonn- und Festtagen öfters un­schickliche Collisionen entstehen, wenn ich dieses Zimmer, wie mir freistehet, nutzen und zu gleicher Zeit unvermuthete Gottesdienstliche Handlungen darin verrichtet werden sollen“. Da auch in diesem Schreiben verbindliche Erklärungen nicht abgegeben werden, wird das Justizamt Badingen beauftragt, mit dem Gutsbesitzer und der Gemeinde zu verhandeln, was beide Teile zu leisten imstande sein würden. Diese Verhandlung findet August 1797 in Annenwalde statt. Neben dem Gutsbesitzer sind als Deputierte (Beauftragte) der Gemeinde u.a. erschienen der Schulze Andreas Drummer (dem auch der Krug gehörte), der Gerichtsmann Joh. Friedrich Boelckow (Haus Nr.14, heute Schilling) ,der Gerichtsmann Johann Friedrich Steinemann (Haus Nr.9,heute Anna Stutz) und der Schmied Ludwig Dochow. Es geht auch in dieser Verhandlung nicht um den eigentlichen Bau, sondern um die- spätere Unterhaltung der erst noch zu errichtenden Kirche. Brockes ist ein nüchtern rechnender, auf seinen Vorteil bedachter Geschäftsmann. Zunächst erklärt er erneut, daß keine Ländereien für die Kirche vorhanden seien. Aber „man solle das bei dem alle 14 Tage zu haltenden Gottesdienst einkommende Klingelbeutel Geld, so wie auch das was bei Hochzeiten und andre Gelage gesammelt werde, hierzu verwenden. Es sei jährlich mit 5 bis 6 Thaler Einnahme zu rechnen. Da die Kirche in den ersten 20 Jahren Keiner Reparatur bedürfe, würde bis dahin ein Kapital von wenigstens 100 Thaler vorhanden sein. Sollte das dann nicht reichen, so mache er für sich und seine Nachkommen verbindlich, die Materialien, die Fuhren und das Arbeitslohn zu geben, wenn die Büdner Gemeinde die Handdienste übernehme. Die Deputierten erklärten sich einverstanden, die vorkommenden Handdienste ohnentgeldlich zu übernehmen und leisten

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zu wollen. Zu einem mehreren könnten sie sich aber ihrer geringen Vermögens Umstände wegen nicht verstehen, denn sie wären bekanntlich nur Handarbeiter, welche kaum so viel verdienten, als zu ihrer und ihrer Familie Unterhalt nöthig wäre“. Das Protokoll dieser Verhandlung geht nun an die Kammer in Berlin. Die möchte gern unwiderruflich die eingegangenen Verpflichtungen festlegen. Das Justizamt Badingen wird darum beauftragt dafür zu sorgen, daß die Verpflichtungen des Brockes bei der kompetenten Hypothekenbank und die der Büdner „auf ihre Güter durch die Gerichte von Annenwalde“ eingetragen werden. Heute würden wir das also als grundbuchamtliche Eintragung bezeichnen. Brockes aber lehnt die Eintragung ab. Er erklärt, wenn nicht eine ausreichende Beihilfe gewährt würde, so müßte der ganze Bau ausgesetzt werden und alle seine Verbindlichkeiten würden wegfallen. Damit hat sich die Angelegenheit zunächst totgelaufen.

Inzwischen sind etwas mehr als 5 Jahre vergangen. Der Johann Christoph Brockes ist im Märze 18O4 verstorben. Sein Erbe ist der Brudersohn, also der Neffe. Wieder geht eine Eingabe an den König. Diesmal schreibt aber nicht der Gutsbesitzer im Auftrage der Gemeinde, sondern die Gemeindeväter selbst reichen das Immediatgesuch ein, von dem nur eine Abschrift vorliegt. Wieder wird auf die 300 Seelen verwiesen. Dabei ist auffällig der Hinweis, daß sich der Ort in den letzten 20 Jahren sehr erweitert habe. “Für diese Zahl ist das Zimmer zu enge, wir sind bei den gewöhnlichen Versammlungen schon genöthigt, außerhalb der Türen und zum Theil unterm freien Himmel den Vortrag des Predigers zu hören“. Man ist jetzt schon klüger und erwartet nicht einfach eine Unterstützung, sondern beziffert diese auf 800 Taler. Man geht sogar so weit, eine Geldquelle zu benennen, nämlich die Meliorationsgelder der Provinz. Gewiß war der Begriff Melioration nicht so aufzufassen, wie wir das heute tun, sondern das war ein Fonds für allgemeine Hilfeleistungen, für Abhilfe, besonderer Notstände. Als Ergebnis dieser Eingabe wird nun wieder wie vor 7 Jahren von vorn angefangen über die Kammer und das Justizamt Badingen. Nur der Wirkliche Geheime Etats Minister von

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Massow erinnert sich an die damaligen Vorgänge und berichtet darüber dem Geheimen Staatsminister von Voß, in einem Schreiben vom 22.5.1804. Dabei kommt man nun noch auf ein neues Hindernis. Es ist bisher ungeklärt, wem das jus patronatus, das Patronatsrecht, zusteht. Meist war der Gutsherr auch Patronatsherr. In Annenwalde hatte man bei der Aufstellung der Erbverschreibung 1783 diesen Punkt vergessen, obwohl der Kammerjustiziar z. Zt. einen besonderen Hinweis und Auftrag in dieser Sache erhalten hatte.

Zu der Eingabe der Gemeinde gehörte auch eine Zeichnung der geplanten Kirche. Sie wird dem zuständigen Bau-Inspektor Brasch in Neuruppin übersandt, der sie aber ablehnt, da sie weder Maßstab noch Grundriß enthält. Er fertigt vielmehr selbst eine Zeichnung und einen Anschlag zum Bau einer Kirche nebst Turm. Aus einem späteren Schreiben erfahren wir, daß nach diesem Anschlag sich die Kosten auf 3298 Taler 10 Groschen 1 Pfennig belaufen hätten. Davon sind 1090 Taler Arbeitslohn, der Rest Kosten für das Material. Nach geltendem Recht müßte der Patronatsherr diese Kosten, die Einwohner des Dorfes aber den Arbeitslohn zahlen. Anscheinend ist man bei der Kammer geneigt, die beantragten 800 Taler Unterstützung zu zahlen. Aber der Departementsminister ist nicht damit ein-verstanden, daß die Kammer die Mittel dem Brockes zugute kommen lassen will. Die Unterstützung solle vielmehr für die Untertanenbeiträge verwendet werden. Aber man stellt nun fest, daß die bei der Kasse deponierten 108 Taler Kollektengelder inzwischen auf 123 Taler angewachsen waren. Zusammen mit den 180 Talern der Kirchenkollekte, von der man offenbar im Augen­blick nicht einmal wußte, wo sie verblieben waren, ergäbe sich eine Summe von 303 Talern. Wenn nun die Unterstützung von 800 Talern dazu käme, erhielte die Büdnergemeinde 1103 Taler, während die von ihr zu zahlenden Arbeitslöhne nur 1090 Taler ausmachten. Um zu einem Ergebnis zu kommen, wird vom Justizamt Badingen im Dezember 1805 in Annenwalde noch einmal eine Verhandlung durchgeführt. Es wird darüber ein langes Protokoll aufgesetzt. Das Justizamt fertigt einen ebenso langen

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Bericht an den König. Drin heißt es u.a.:

"Das Justizamt hält dafür

1. daß dem p. Brockes das verlangte Patronatsrecht beizulegen sei, weil es ein Ehrenamt ist, mancherlei Unbequemlichkeiten und Kostenaufwand‚ dagegen aber nicht den geringsten Vorteil für den Patron mit sich führe, als daß die Wahl des Seelsorgers von ihm abhängt.

2. daß dem p. Brockes der Bau der. Kirche überlassen werde, da er solchen aus Liebe zu seinen Untertanen allein übernehmen will, weil sie zu unvermögend seien, einen Geldbeitrag leisten zu können.

3. . . . .

4. daß dem p. Brockes in Rücksicht seines edlen Benehmens als Ausnahme nachgegeben sein dürfte, den Bau nach seiner Willkür auszuführen“.

Obwohl der Bericht den Inhalt des in Annenwalde ausgehandelten Protokolls genau wiedergibt, hat man sich aber gehütet, auch den Schluß des Protokolls in den Bericht aufzunehmen. In diesem Schlußsatz erklärt Brockes nun ohne Umschweife: „Würde diesem meinem Antrage nicht gewillfahrt, so werde ich mich zum Bau der Kirche garnicht verstehen und auch das Patronatrecht nicht übernehmen … indem ich für die Zukunft das in meinem Hause eingeräumte Zimmer, da ich dessen selbst bedürftig bin, nicht hergeben kann“. Die Antwort des Königs vom Januar 1806 ist ablehnend. Brockes soll auch nur die Hälfte des benötigten Bauholzes frei erhalten und im übrigen müsse er nachweisen, in welcher Art und mit welchem Kostenaufwand er die neue Kirche zu erbauen gesonnen ist. Erst 1809 meldet das Justizamt, Brockes habe bei dem Condukteur Vigelius Anschlag und Zeichnung bestellt.

Selbst so unbedeutende Maßnahmen wie der geplante Kirchenbau können nicht losgelöst betrachtet werden von den großen politischen Ereignissen. Wir befinden uns in der Zeit der napoleonischen Kriege. Preußen ist seit 1806 durch französische Truppen besetzt. Durch Preußen ziehen 1812 die Heere Napoleons nach Rußland. Die Stein-­Hardenbergschen Reformen bringen eine völlige Neuordnung der Staatsverwaltung. 1813-1815 sind die Befreiungskriege. Wie durch jeden Krieg war auch jetzt das Wirtshhafts-

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leben arg erschüttert. Es ist daher nur zu verständlich, daß in der Sache Kirchenbau eine längere Pause eintrat. Erst im Oktober 1826 richtet Brockes erneut eine Eingabe an den König, deren Inhalt nicht bekannt ist. Daraufhin fordert die Königliche Regierung zu Potsdam, die an die Stelle der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer getreten ist, den Superintendenten Bartsch als auch den Landrat in Templin zu Berichten auf. Aus dem Bericht des Superintendenten erfahren wir u. a., daß Annenwalde damals 362 Einwohner hatte, von denen 227 über 17 Jahre alt waren. Der Landrat kann nur berichten, daß die oekonomische Lage des Brockes nicht günstig sei. Seine Vermögensumstände werden als „notorisch beschränkt“ bezeichnet. Im Orte gibt es keine selbständigen Bauern („gespannhaltende Eingepfarrte fehlen gänzlich“), die Bevölkerung lebt in „ganz dürftigen Verhältnissen“. In einem Bericht der Potsdamer Regierung an das Ministerium wird Bezuggenommen auf Erbzinskontrakte von 1753 und 1754. Aber bald sieht man ein, daß solche Bezugnahmen auf 70 Jahre zurückliegende Verhandlungen zwecklos und die Verhandlungen „als nicht geschehen zu betrachten sind“. Da Annenwalde immer noch Erbzinsgut ist, stehe „dem Könige unbezweifelt als Obereigentümer des Gutes Annenwalde auch das Patronatrecht zu“. Am 5. April 1828 erfolgt dann der entscheidende königliche Erlaß, in dem es heißt: “Ich will zu einer nach dem Muster der Kirche in Nakel zu erbauenden Kirche, über welche ich das Patronat übernehme, sämtliche Kosten bewilligen“.

Erwähnen möchte ich an dieser Stelle einen sehr bemerkenswerten Vorschlag des Superintendenten Bartsch, man solle in der Königlichen Forst zwischen Densow und Annenwalde eine gemeinschaftliche Kirche und Schule für beide Orte bauen. Der Vorschlag wird von der Regierung abgelehnt. Wir können heute nur sagen Schade!


 

Inzwischen wird der Bauinspektor Hermann in Zehdenick beauftragt, Anschlag und Zeichnung einzureichen. Durch die Kabinettsorder vom 5.4.1828 war er gehalten, die erst wenige Jahre zuvor erbaute Kirche in Nakel (Provinz Posen) als Vorbild zu nehmen. Schon im November

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1829 kann er der Regierung Kostenvoranschläge und Zeichnungen überreichen. Die Königliche Ober-Bau-Deputation prüft die Pläne und reicht sie ohne erhebliche Änderungen zurück. Nur sollen zwei kleine Glocken, die vorgesehen waren, nicht in einem Glockenhäuschen neben der Kirche sondern auf dem Kirchenboden aufgehängt werden. Ein Mitglied der Bau-Deputation war der berühmte Baumeister Karl Friedrich Schinkel (1781-1840). Ich möchte hier auch nicht den leisesten Versuch machen, die Frage entscheiden zu wollen, ob die Kirche in Annenwalde nun als Schinkelkirche angesprochen werden kann oder nicht. Fest steht zunächst, daß die Pläne vom Bauinspektor Hermann gefertigt wurden. Die sehr detaillierten Zeichnungen befanden sich bis etwa 1933 im Pfarramt in Lychen. In diesem Jahr mußten sie anläßlich einer Hauptinstandsetzung der Kirche an das Preußische Hochbauamt in Templin abgegeben werden. Sie sind meines Wissens von dort nicht zurückgekommen, sondern sind im Mai 1945 wahrscheinlich mit verbrannt. Ich habe selbst nur einmal flüchtig diese Zeichnungen gesehen und kann daher nicht bestätigen, ob sie, wie behauptet, von Schinkel signiert waren. Von der als Muster vorgeschriebenen Kirche in Nakel habe ich bei dem verstorbenen Pastor Knothe eine Photographie gesehen. Man könnte beide Kirchen fast als Zwillinge bezeichnen. Die Nakeler Kirche aber soll unzweifelhaft nach Schinkels Plänen erbaut worden sein. Das trifft auch für einige Berliner Kirchen zu, von denen z.B. die Nazarethkirche eine auffallende Ähnlichkeit mit unserer Kirche hat. Müther (s. Lit. Verz. Nr. 14) bezeichnet die Pläne als von Schinkel revidiert. Jedenfalls entspricht die Kirche in Annen­walde in ihren Grundformen und auch in den Einzelheiten ganz dem klassizistischen Stil, wie er von Schinkel nicht nur bei Kirchen sondern auch bei Profanbauten durchgesetzt worden ist.

Durch einen zwischen der Regierung in Potsdam und dem Guts-besitzer Brockes abgeschlossenen Baukontrakt, war dem Brockes die Ausführung des Baues übertragen worden. Die Bausumme belief sich auf 5641 Taler 21 Silbergroschen. Dazu kamen noch 700 Taler für die Orgel

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und 200 Taler für eine Turmuhr obwohl doch überhaupt kein Turm vorgesehen war. Der Kontrakt enthält in 10 Paragraphen ganz genaue Festlegungen über die Ausführung des Baues. Zunächst verpflichtet sich Brockes, das Gebäude bis spätestens 15.Oktober 1833 unter Dach und Fach zu bringen. Zum 1.September 1834 soll der Bau völlig fertig sein. Abweichungen von den Plänen sind nur mit Zustimmung der Regierung erlaubt. Besonderer Wert wird darauf gelegt, daß nur einwandfreies Material verwendet wird. Zur speziellen Beaufsichtigung des Baues bestimmt die Regierung den Bau-Condukteur Pflughaupt, wobei die Oberaufsicht durch den Bau-Inspektor Hermann bestehen bleibt. Pflughaupt hat nicht nur die technische Aufsicht, sondern er hat auch darüber zu wachen, daß z.B. die Mauersteine von guter Qualität sind, daß der Mörtel richtig gemischt und nicht zuviel Sand und auch nicht etwa der sogenannte Sparkalk verwendet wird. Die Auszahlung der Baukosten soll zu je einem Drittel erfolgen nach Unterschrift des Kontraktes, nach Abnahme des Rohbaues und nach völliger Fertigstellung.

Am 28.April 1833 fand die Grundsteinlegung statt. Aber schon vor diesem Tage gab es Auseinandersetzungen. Pflughaupt teilt dem Herrn Brockes mit, daß von den bereits gelieferten Mauer- und Dachziegeln ein ansehnliches Quantum wird zurückgesetzt werden müssen. Sie sind entweder nicht ganz ausgebrannt, sind nicht scharfkantig oder haben nicht die richtigen Maße. 14 Tage später beschwert sich. Bauinspektor Hermann, weil die beanstandeten Steine immer noch nicht fortgeschafft waren. Sogar die Qualität des auf der Baustelle vorgefundenen Mauer­sandes wird beanstandet. Als sich auch noch der Landrat von Arnim-Boytzenburg einschaltet und bemerkt, daß die Auszahlung der ersten Rate von 1800 Talern nur erfolgen könne, wenn die untauglichen Steine von der Baustelle entfernt seien, wird der Herr Brockes ungemütlich. Er teilt unverzüglich dem Landrat mit, daß in dem Kontrakt nur festgelegt sei, die Zahlung des Geldes erfolge nach Unterschrift. Man könne sie nun nicht von einem Umstande abhängig machen, der mit den kontraktlichen Bestimmungen auch nicht in der entferntesten Berührung stehe. Unge-

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achtet dessen, ob die Steine tatsächlich untauglich seien, läge es ganz in seiner Willkür, ob er sie auch wegschaffen lasse. Er habe nur die Verpflichtung, sie nicht zum Bau zu verwenden, über die sonstige Verwendung und ihre Unterbringung habe er sich keiner Vorschrift eines Dritten unterworfen. Der Landrat antwortet auch umgehend, die Zahlung würde erfolgen, sobald die Anweisung vorliege, um die er die Regierung gebeten habe. Auch bei der Regierung hat Brockes sich beschwert. Sie antwortet ihm, daß die Anweisung des Geldes inzwischen erfolgt sei. „Der Herr Extrahent möge daher in pünktlicher Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nur fortfahren; die Königl. Regierung wird den ihrigen nicht minder genügen“.

Woher diese soviel Schreibereien verursachenden Steine stammten, kann ich nicht mehr feststellen. Es ist aus den Akten nur zu ersehen gewesen, daß die Königliche Ziegelei bei Joachimsthal 75 besonders große Formziegel lieferte, von denen jeder etwa 25 kg wog. Bei dem Nagelschmiedemeister Röhr in Templin wurden zunächst 80 Schock Brettnägel, das Schock zu 5 Silbergroschen, und 40 Tausend Rohrnägel, das Tausend zu 17 Silbergroschen, bestellt. Die vorhandenen Akten sagen auch nichts darüber aus, wo der Maurermeister Gültzow wohnte, der den Bau ausführte.

Wie vereinbart ist die Kirche vor Beginn des Winters 1853 im Rohbau fertig. Hierüber liegen Bescheinigungen des Baukondukteurs und des Bauinspektors vor. Im Frühjahr 1834 konnte nun mit dem Innenausbau begonnen werden. Die Tischlerarbeiten fertigte der Tischlermeister Richter, die Glaserarbeiten lieferte der Meister Wulff, beide aus Zehdenick. Von den beiden Kirchentüren kostete jede 20 Taler, insgesamt erhielt der Tischler 180 Maler. An Handwerkern waren noch beteiligt ein Maler aus Liebenwalde und ein Bildhauer und Vergolder aus Berlin. Fast alle müssen den Herrn Gutsbesitzer Brockes, teils sogar mehrfach und dringlich, an die Bezahlung ihrer Rechnungen erinnern. Im September 1834 ist der Bau soweit fertig, daß der Bauinspektor Hermann zur Revision kommen kann. Aber noch war die Glocke nicht untergebracht. Statt der vorgesehenen zwei war nur noch eine Glocke be-

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stellt worden. Außerdem hatte sich der Bauinspektor mit seiner Ansicht durchgesetzt, einen Glockenstuhl zu errichten. Dazu hatte der Baukondukteur Blew, der Nachfolger des Herrn Pflughaupt, Zeichnung und Kostenanschlag gefertigt. Die Kosten beliefen sich auf die enorme Summe von 1811 Taler, also rund ein Drittel dessen, was die ganze Kirche gekostet hatte. Wegen des hohen Preises lehnt die Regierung ab. Herr Brockes seinerseits wendet sich in einem Schreiben vom Mai 1835 mit Entrüstung da­gegen, daß „ein billigerer, daher auch einfacher Glockenstuhl ohne allen Zierrat errichtet werde“. Jedenfalls dürfe dieser einfache Glockenstuhl nicht wie vorgesehen in der nordwestlichen Ecke seines neuen Gartens aufgestellt werden, um so mehr, da sich an der südlichen Seite der Kirche Platz genug hierzu vorfindet. Auf dem Gelände südlich der Kirche ist dann der Glockenstuhl auch errichtet worden. Er hat dort bis 1912 gestanden. In diesem Jahr wurde er umgesetzt und in etwa 20 Meter Entfernung vor der Kirche aufgestellt. Dabei wurde dann auch das Gelände vor der Kirche in das Eigentum der Kirchengemeinde überschrieben. (s. S. 39) Die in dem Glockenstuhl aufgehängte Glocke trägt die Inschrift

A N N O 1 8 3 5

H A T E I N E K Ö N I G L. H O C H L Ö B L.

R E G I E R U N G Z U P O T S D A M

D I E S E G L O C K E G I E S S E N L A S S E N

V O N E.L.W. T H I E L E I N B E R L I N

Die Glocke hat beide Weltkriege überstanden. Sie ist nicht eingeschmolzen worden, um zu Kanonen umgegossen zu werden.

Nachdem nun die Angelegenheit mit dem Glockenstuhl erledigt und die Orgel fertiggestellt worden war - der Herr Musikdirektor Bach aus ? hatte sie am 31.Juli geprüft und für recht gut befunden - konnte die neue Kirche eingeweiht werden. Die Einweihung erfolgte am 3. August 1835 durch den Superintendenten Bartsch in Gegenwart des Landrats von Winterfeld aus Templin. Damit hatte Annenwalde eine Kirche erhalten, die in ihrer Gestaltung als einmalig im Kreis Templin zu betrachten ist. Sie galt und gilt als Kunstdenkmal.

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Müther schreibt darüber: „In der Zeit des Klassizismus wird der schlichte Saalcharakter bei Kirchen noch mehr betont. Als Beispiel Gillyschen Klassizismus sei die Kirche in Annenwalde bei Templin angeführt, die 1830 als Putzbau mit Satteldach ohne Turm nach Plänen des Baumeisters Hermann (Pläne von Schinkel revidiert) errichtet wurde. Das Äußere ist von edlen Maßverhältnissen und hat Putzquaderungen. Die Ecken springen pfeilerartig vor. Ost- und Westgiebel haben Halbkreisfenster, die Langseiten halbkreisförmig geschlossene Fenster. Das Mittelschiff ist mit einer Holztonne überdeckt, die Seiten-schiffe, mit einer dreiteilig umlaufenden Empore, sind durch dorische Holzsäulen abgetrennt und flach gedeckt“. In dem Buche „Die Kunstdenkmäler des Kreises Templin“ (s. Lit. Verz. Nr.15) wird fast das gleiche gesagt. In diesem Buche finden sich zwei Abbildungen der Zeichnungen von Hermann und zwar ein Längs- und ein Querschnitt. Im Längsschnitt ist auch die ursprünglich geplante Glocke im Dachboden eingezeichnet. Daher dann auch die falsche Angabe: „Die Glocke, die wohl ursprüng­lich im Dachstuhl hing....“.

Von der Ausstattung der Kirche wird in den „Kunstdenkmälern“ angeführt „Kelch aus weißer Masse (Glas?), 18,5 cm hoch, an der Kuppa muschelartige Verzierungen, vielleicht Erzeugnis der Annenwalder Hütte“. Dieser Kelch stand in einem Ver-schlag unter der Kanzel, er muß bei der Aufnahme des Buches (1937) noch vorhanden gewesen sein. Ich erinnere mich sehr genau daran, kann aber nicht sagen, wann er abhanden gekommen ist. Die Masse, aus der er bestand, war das damals sogenannte Porcellaine. Zimmermann hatte sich auch verpflichtet, solches herzustellen, wahrscheinlich aber ist das niemals geschehen. Das Kruzifix mit einer Höhe von 104 cm und zwei Leuchter in Form von Engelkaryatiden, 70,5 cm hoch, alle drei Teile aus Gußeisen, sind in der Bauzeit der Kirche in der Königlichen Eisengießerei in Berlin-gefertigt worden.

Von der Orgel haben auch Fachleute gesagt, daß sie einen angenehm vollen Klang hatte. Sie hat nur ein Manual und sechs Register. Im ersten Weltkrieg mußten die

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Zinnpfeifen des Prinzipalwerkes abgeliefert werden. Neue Pfeifen wurden als Prospektpfeifen erst 1931 wieder eingesetzt. Nach dem zweiten Weltkrieg, als in den Maitagen zeitweilig alle Ordnung aufgelöst zu sein schien, war auch die Kirche eine Art Unterstellraum. Die Türen standen auf, die Kinder vergnügten sich an der Orgel. Einige hatten bald begriffen, daß die Pfeifen leicht herausgenommen werden können und daß sich auf ihnen blasen ließ. Einige Pfeifen konnte ich später wieder einsammeln, die übrigen mußten ersetzt werden, als 19.. eine gründliche Reparatur der Orgel vorgenommen wurde. Aber auch diese Reparatur hielt nur wenige Jahre vor. In dem großen halbkreisförmigen Fenster über den Türen, also hinter der Orgel, waren jahrelang die Scheiben zerschlagen. Als man sie endlich ersetzt hatte, wurden immer wieder einzelne eingeworfen. So drang Feuchtigkeit in das Orgelwerk, die Drähte von den. Tasten zu den einzelnen Pfeifen verrosteten, und die Tasten klemmten. Seit etwa 1960 war die Orgel nicht mehr benutzbar.

Selbst der Kronleuchter in der Kirche war 1945 stark beschädigt worden. Man hatte ihn erst 1920 angebracht als die Kirche elektrisches Licht erhielt und anläßlich der Konfirmation einer Tochter des damaligen Gutsbesitzers Max Krause, „Damals mußte der alte Kronleuchter, der mit seinem Bronzeblattwerk auch nicht recht zu dem einfachen Stil unserer Kirche paßte, abgenommen werden. Herr Krause, der auch die Kosten der Anlage und des zu liefernden Stroms übernommen hatte, stiftete der Kirche einen einfachen geschmackvollen, von Prof. Riemerschmidt in München-Passing entworfenen. Kronleuchter aus Holz, dessen Schnitzarbeit unser Stellmachermeister Benzin ausführte“. (Schulchronik)

Weil ich nun schon in der Gegenwart bin, will ich gleich noch über bauliche Veränderungen aus dieser Zeit berichten. Nach 100 Jahren war der Außenputz der Kirche so schlecht geworden, daß man sich entschließen mußte, sie ganz neu verputzen zu lassen. Die Arbeit wurde 1935 dem Maurermeister Gericke aus Templin übertragen. Da auch im Innern der Kirche einige Putzarbeiten nötig waren, hatte man zugestimmt, den Innenraum ebenfalls

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völlig erneuern zu lassen. Die Malerarbeiten wurden durch einen Kirchenmaler aus Charlottenburg ausgeführt. Es wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Absichten Schinkels wieder richtig zum Ausdruck zu bringen. So wurden z. B. die unschön braun gestrichenen Bänke, auf denen zudem noch jeder-Platz mit einer Nummer verse­hen war, weiß gestrichen. Im Tonnengewölbe wurden die einzelnen Kassetten sorgfältig nachgemalt. Am 21. De­zember 1935 konnte in einem feierlichen Gottesdienst,

zu dem die Kirche noch einmal von Teilnehmern gefüllt war, das Gebäude wieder seinem Zwecke zugeführt und da­bei zugleich die Hundertjahrfeier des Gotteshauses be­gangen werden.

Bei der Vergabe der Maurerarbeiten hatte der sehr selbstherrliche Superintendent Konsistorialrat Müller den Gemeindekirchenrat fast ausgeschaltet. Ohne von den Angeboten anderer Unternehmer auch nur Kenntnis zu nehmen, plädierte er erfolgreich für die Erteilung des Auftrages an den schon genannten Templiner Maurer­meister. Man versäumte aber, im Gegensatz zu den Gepflo­genheiten vor hundert Jahren, genaue Verträge abzuschlie­ßen und die Arbeit durch einen unabhängigen Fachmann kontrollieren zu lassen. So war 30 Jahre später der Putz schon wieder sehr schlecht. Dazu kam, daß auch das Dach nicht mehr in Ordnung war. Es soll angeblich Ende des vorigen Jahrhunderts umgedeckt worden sein. Es fehlten insbesondere Steine an der Traufkante, sodaß das Wasser an den Wänden herunterlief. Es regnete auch durch, und über den Emporen fielen große Stücke des Deckenputzes ab. So mußte der Gemeindekirchenrat 1961 erneut eine große Reparatur beschließen. Das war diesmal noch sehr viel schwieriger als vor 30 Jahren. Mit Zuschüssen der Kirchenbehörde war nicht zu rechnen, weil noch viele der im Kriege zerstörten Kirchen auf­zubauen waren. Die Einnahmen an Kirchensteuern in der Gemeinde waren erheblich zurückgegangen, da einzelne Einwohner kaum noch zahlten. Es war auch sehr schwer, einen Baubetrieb zu finden. Deshalb und wegen des Man­gels an Baumaterial mußte jeder Bau durch den Rat des Kreises genehmigt werden. Die Genehmigung wurde in

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diesem Falle nur dadurch erreicht, daß darauf hingewiesen werden konnte, es geht um die Erhaltung eines Schin­kelbaues. Das Dach wurde um- und teilweise neu gedeckt durch eine Firma aus Fürstenberg/Havel. Das Putzen über­nahm die PGH (Produktionsgenossenschaft des Handwerks) "Aufbau". in Lychen. Da an einigen Stellen der alte Putz noch geblieben, aber versäumt worden war, die gesamte Flüche nach dem Putzen einheitlich zu streichen, bietet die Kirch jetzt von außen keinen sehr schönen Anblick, denn die neu geputzten Stellen heben sich von den al­ten sehr merklich ab.

Diesmal aber fand keine Einweihungsfeier statt. Die Zahl der Kirchgänger war wie überall von Jahr zu Jahr geringer geworden. Die Leute waren auch empfindlicher als vor hundert Jahren. So konnte man im Winter nicht in der kalten Kirche sitzen. Eine Heizung War nicht vorhanden und konnte auch der Kosten wegen jetzt nicht eingebaut werden. Bislang hatte man im Winter den Gottesdienst in der Schule gehalten. Das wurde etwa ab 1955 von der Schulbehörde nicht mehr gestattet.

So ging man wieder wie vor 200 Jahren in die Häuser einiger Gemeindemitglieder. Das konnte aber nicht von Dauer sein. Deshalb wurde 1962 auf der südlichen Empore der Kirche, also auf der der Straße abgewandten Sei­te, ein abgeschlossener Raum geschaffen. In die freien Öffnungen zwischen den Säulen wurden große Fenster eingesetzt. Gegen die Treppe hin schließt der Raum durch eine Glaswand ab, in der sich die Tür befindet. Die bisher dort vorhandenen langen Bänke wurden her­aus genommen und 30 Stühle beschafft. An der Stirn­wand steht auf einem Podest ein moderner Altartisch mit dem Kruzifix und 2 Leuchtern. Um den Raum zu erwärmen, wurden acht elektrische .Langstrahler gekauft und oberhalb der Fenster installiert. Die gesamte Einrichtung kostete etwa 3000 Mark. Ursprünglich war dieser Raum eben nur als Winterkirche gedacht. Er wird aber jetzt durchgehend benutzt, da er für die geringe Anzahl der Kirchgänger völlig ausreichend ist.

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Als Pfarrer waren in Annenwald tätig:

Johann Diethlof B ö c l e r aus Gandenitz

1755 - 1763

Johann Georg S p o n h o l z aus Lychen

1763 - 1783

Johann Heinrich P o l c l o w aus Templin

1783 - 1800

Johann Gottlob W o l b o r g aus Templin

1801 - 1831

Albert August Christoph Jacob R e i n h a r d t - Lychen

1832 - 1862

Julius M a g n u s aus Lychen
1863 - 1873

Otto S t e c h e r t aus Lychen
1874 - 1884

Johannes S t o b w a s s e r aus Lychen
1884 - 1911

Oskar Adolf K n o t h e aus Lychen
1912 - 1955

Klaus N o a c k aus Lychen
1955 - 1958

Georg S t e c h b a r t aus Lychen
1958 - 1970

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